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25.08.15 –
In den vergangenen Jahren wurden aus unterschiedlichen Gründen einzelne Bereiche der Wallanlagen der Öffentlichkeit zeitweise entzogen und als Lagerstätte für Container und Baumaterial fehlgenutzt. Die Wallanlagen sind (zumeist) beidseitig von 2 bis 4 spurigen Straßen umgeben, welche in der Regel auch mit einer Fahrspur weniger dem Autoverkehr genügend Raum bietet.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, keine Baustelleneinrichtungen mehr innerhalb der Wallanlagen zuzulassen und diese stattdessen in den angrenzenden Straßen einrichten zu lassen. Die dafür zu entrichtende Miete soll (nach Abzug der Kosten des Straßenbauamtes) dem Grünflächenamt zur besseren Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben zufließen.
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