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21.03.23 –
Der Magistrat wird aufgefordert, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung“ bzw. der „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“ entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte „Schotterparadies“ satzungskonform ist.
Begründung:
Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue „Gestaltungs-satzung Freiraum und Klima“ verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümer*innen sollten ihren „Schotter“ lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren.
Foto: Alexander Mitsch
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