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Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren

Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. WEITERLESEN...

20.02.17 –

Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen.

Begründung:

Allgemein wird – gerade im verdichtet bebautem Frankfurt – ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung Gutleutviertel entstanden. Die Fläche kann – sofern entsprechend gepflegt – eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein.

Der Antrag zum Download

Kategorie

Andreas Laeuen | Anträge | Gutleutviertel

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