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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frankfurt - Ortsbezirk 1

Co-Finanzierungspool zur Erlangung von EU-, Bundes- und Landesmitteln für Gründer*innen

Unser Antrag im Ortsbeirat 1

15.04.24 –

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Co-Finanzierungspool für Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote von 250.000 Euro für die Kompass gGmbH einzurichten.

Begründung:

Im Frankfurter Gründerzentrum bietet die Wirtschaftsförderung den Gründer*innen und Startups kleine Büros und Workplaces an. Dort sitzt auch das gemeinnützige Tochterunternehmen Kompass gGmbH, der Knotenpunkt für eine regionale und internationale Gründerinnen- und Gründer-Szene in Frankfurt am Main. Mit vielfältigen Angeboten wie individuelle Beratungen, Workshops und breiten Business-Netzwerken ebnet Kompass den Weg zu mehr Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Innovation und Wachstum. Das Gründerzentrum ist vor allem mit Qualifizierungsmaßnahmen auch in den Räumen des AMKA im Gallus tätig und hat eine hohe Bedeutung für Gründer*innen im Ortsbezirk 1.

Um dieses Angebot aufrechtzuerhalten, ist die Kompass gGmbH regelmäßig auf eine externe Finanzierung im sechststelligen Euro-Bereich angewiesen. In den letzten Jahren konnten Finanzierungen unter anderem durch das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm FRAP (z.B. Kompass Mix) und die JP Morgan Chase Foundation (z.B. #gemeinsamdeins) erfolgen. Es ist jedoch noch viel mehr möglich, wenn die Stadt Frankfurt verstärkt auf EU-, Bundes-, Landesmittel setzen würde. Derzeit gönnt sich Frankfurt den Luxus, die meisten Vorhaben selbst zu finanzieren. Damit verzichtet Frankfurt auf Zuschüsse. Um diese Zuschüsse von EU, Bund und Land zu generieren, braucht es einen „Co-Finanzierungstopf“. Die zusätzlichen Gelder durch EU, Bund und Land ermöglichen es Frankfurt, dass Programme durch diese Ebenen mitfinanziert werden. Damit spart Frankfurt letztendlich Geld und kann bessere Leistungen bieten. In Zeiten knapper Kassen ist es dabei umso mehr wichtiger, dass EU-, Bundes- und Landesmittel genutzt werden.

Beispiel:

Die EU fördert eine Maßnahme. Eine Voraussetzung für EU-Gelder in diesem Beispiel ist, dass 30% an lokalen Mitteln generiert wird.

Das bedeutet, dass Frankfurt mit 30% der Mittel weitere 70% an EU-Mitteln erhält. Folglich werden 70% der Kosten von der EU getragen, und Frankfurt trägt lediglich 30%. Eine erhebliche Ersparnis für Frankfurt!

Da die Landes-, Bund- und EU-Programme konkrete kurzfristige innerjährige Fristen haben, ist die Verfügungstellung von Mitteln durch Haushaltsposten viel zu langsam. Es braucht den Pool, um konkrete Fristen einhalten zu können.

Zudem hat Kompass durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesmitteln eine fairere Wettbewerbungsposition. Andere Wettbewerber von Kompass können Co-Finanzierung nutzen. Wenn Kompass dies nicht kann, hat es einen erheblichen Nachteil.

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