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23.12.21 –
Der Ortsbeirat 1 setzt sich seit rund 30 Jahren für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Vorgärten in der Mainzer Landstraße ein. In allen Erwiderungen hat der Magistrat auf anhängige gerichtliche Widerspruchsverfahren hingewiesen und um Verständnis dafür gebeten, nicht handeln zu können, bis die Verfahren abgeschlossen seien.
Auf erneute Initiative des Ortsbeirates antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit ST 1741, dass sämtliche Verfahren mittlerweile – überwiegend vergleichsweise - beendet worden seien. Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass die Überprüfung der Einhaltung der Vorgartensatzung stadtweit mittels zwei Planstellen bewältigt und stadtteilweise in Stadtgebieten mit „überwiegend wohnlicher Nutzung“ durchgeführt werde.
Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung:
Nachdem der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit stets mit den anhängigen Gerichtsverfahren vertröstet hat, hätte es nach Jahrzehnten der Verfahrensdauer auch mal gut getan, wenn der Magistrat in dieser Angelegenheit von selbst an den Ortsbeirat herangetreten wäre. Schließlich haben sich dort zahllose Beteiligte immer wieder mit der Thematik auseinandergesetzt.
Wenn nun Stadtteile mit deutlich höherem Grünanteil pro Kopf zuvorderst auf Einhaltung der Vorgartensatzung überprüft werden und der Magistrat dies auch noch mit der überwiegend wohnlichen Nutzung begründet, bleibt eine gewisse Verwunderung beim Blick auf das Gallus. Alle können nun erwarten, dass der Magistrat schnellstmöglich mit der Umsetzung der Vorgartensatzung im Gallus beginnt.
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