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Mini-Jobs im Ortsbezirk 1

Unser Antrag im Ortsbeirat 1

20.02.24 –

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen:

  1. Wie viele Mini-Jobber beschäftigt der Magistrat im Ortsbezirk 1?
  2. Gibt es in der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) im Ortsbezirk 1 eine einheitliche Vorgehensweise, wie Mini-Jobber beschäftigt werden und wie viel Urlaub sie erhalten?
  3. Was unternimmt der Magistrat, damit sich rechtswidrige Handlungen wie die Kündigung eine schwerbehinderten Mini-Jobbers, der um Urlaub anfragt und daraufhin eine Kündigung erhält, nicht wiederholen?

Begründung:

Ein Großteil der Mini-Jobber der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) dürften im Ortsbezirk 1 tätig sein. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 10.02.2024 wurde von einem Vorfall berichtet, dass einem Mini-Jobber der ihm zustehende bezahlte Urlaub verwährt wurde und er stattdessen sogar gekündigt wurde.

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Altstadt | Anträge | Europaviertel | Gallus | Gutleutviertel | Innenstadt | Ortsbeirat

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