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21.04.23 –
Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, kultureller Bildung und Jugendberufshilfe leisten für die Menschen im Ortsbezirk 1 einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von kultureller Teilhabe, Demokratie, Stabilität und sozialem Frieden. Soziale Problemlagen und Chancenungleichheiten für Kinder und Jugendliche werden aufgefangen.
Seit 2016 wurde für die Finanzierung der Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem „Normalbedarf“ seit dem Jahr 2014 nicht gerecht wird.
Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Ortsbeirat 1 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, zur Förderung der freien Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 folgende Etatmittel zu erhöhen:
Begründung:
Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der OKJA hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb ohne weitere Konsultationen in 2021 aus. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen Euro, hinzu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt.
Gleichbleibende Förderung bei stetig steigenden Kosten entspricht faktisch einer Kürzung. Diese erfahren die Träger der OKJA nun bereits seit mehreren Jahren. Nachdem zunächst „nicht zwingend notwendige“ Sachkosten (z.B. Ausflüge) eingespart wurden, sind die Träger mittlerweile gezwungen Personal einzusparen, was mit einer Einschränkung des Angebots einhergeht (kürzere Öffnungszeiten, weniger Plätze/ Angebote usw.). Dies widerspricht sowohl dem andauernden und vermehrten Zuzug ins komplette Stadtgebiet, und im Besonderen ins Gallus, als auch stetig steigenden Herausforderungen und Problemlagen, u.a. verursacht durch die Pandemie und Inflation, von der im Besonderen Kinder- und Jugendliche betroffen sind.
Die Mitarbeitenden der Jugend- und Sozialarbeit der öffentlichen Träger werden nach TVÖD bezahlt, welcher jährlich angepasst wird. Den freien Trägern ist es bei gleichbleibender Förderung nicht möglich Tariferhöhungen äquivalent anzupassen, wodurch die Mitarbeitenden der freien Trägerschaft benachteiligt sind. Dadurch sind die Träger im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen kaum konkurrenzfähig, was zu zunehmend größeren Problemen führt, geeignete Fachkräfte einzustellen und zu halten.
Die Einrichtungen der OKJA sowie die Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Jugendberufshilfe, leisten in Frankfurt seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen Mangel an Stabilität, drohender Armut und Unsicherheiten bieten die Einrichtungen einen Ort, an dem jungen Menschen ganz individuell und entsprechend ihrer Bedarfe begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die OKJA bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachliche differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zu sozialem Frieden in Frankfurt bei.
Das strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch aktuell nicht der Fall.
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