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08.01.18 –
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist:
1. Die Vorhaltung einer Toilette für Besucher in bestehenden Bordellen nachträglich aufzuerlegen.
2. Die Vorhaltung einer Toilette für Besucher in künftigen noch zu genehmigten Bordellen zur Auflage zu machen.
Begründung:
Die Anzahl von Toiletten für die Besucherschaft des Viertels ist deutlich zu gering. Entsprechend stinkt es in allen Ecken. Die Bordelle werden pro Tag von mehreren hundert Personen besucht, ohne dass diese Einrichtungen eine Toilette anbieten. Während jeder Kleingastronom je eine Toilette für beide Geschlechter vorzuhalten hat, scheinen diese doch eher größeren Betriebe eine Gesetzes- oder Regelungslücke zu genießen. der Magistrat sollte prüfen, wie dem abgeholfen werden kann.
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