Menü
02.05.22 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrenabwehrverordnung in § 5 Absatz 5 wie folgt abzuändern:
„Das Füttern von Tauben und das Auslegen oder Ausstreuen von Taubenfutter ist im Ortsbezirk 1 nur ausgewiesenen Personen erlaubt. Zulässig ist es nur zwischen 6:00 – 8:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr. Futterreste müssen außerhalb dieser Zeiten bereinigt werden. Futterstellen müssen 50 Meter von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen und Fußgängerzonen entfernt sein und dürfen keine Verkehrswege einschränken.“
Hierbei sollen als eingewiesene Personen u.a. Mitglieder des Stadttaubenprojekts gelten.
Begründung:
Das allgemeine Fütterungsverbot ist nach neuesten Erkenntnissen rechtlich unzulässig. Der § 5 Absatz 5 der Frankfurter Gefahrenabwehrverordnung „Das Füttern von Tauben oder das Auslegen oder Ausstreuen von Taubenfutter ist verboten.“ ist mit höherrangigem Recht im Widerspruch und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
So untersagt §17 Nr. 1 TierSchG das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigem Grund. Frühere geäußerte Theorien, dass Tauben Krankheitsüberträger und damit Schädlinge nach dem Infektionsschutzgesetz sind, haben sich nach heutigen medizinischen Erkennisen als völlig falsch herausgestellt. Von Tauben geht keine höhere Gefahr der Krankheitsübertragung aus, als von anderen Lebewesen. Darüber hinaus gibt es keinen vernünftigen Grund für das Töten von Tauben mittels eines allgemeinen Fütterungsverbots. Deshalb lässt sich hieraus auch kein allgemeines Fütterungsverbot ableiten. Das allgemeine Fütterungsverbot würde dazu führen, dass Tauben entweder gar kein Futter finden oder sich von herumliegenden Essensresten ernähren und durch die schlechte Nahrung krankheitsanfälliger werden und früher sterben. Dies widerspricht dem §17 Nr. 1 TierSchG und erfüllt einen Straftatbestand. Das allgemeine Fütterungsverbot ist damit eine besonders brutale und sinnlose Form der Tierquälerei, denn selbst Theorien, dass man mit Aushungerung das Brüten von Tauben verhindern würde oder sonstige positive Effekte hätte, erweisen sich als unwahr.
Kommunen unterliegen vielmehr einer Fürsorgepflicht für die Stadttauben. Die Stadttauben sind mitnichten „Wildtiere“, wie es die Webseite der Stadt Frankfurt wahrmachen will, sondern die Nachfahren von Haustieren. Es ist erwiesen, dass die Vorfahren der Stadttauben genetisch keine Gemeinsamkeit mit wilden Tauben haben und stattdessen die Vorfahren der heutigen Stadttauben vom Menschen als Nutztiere gezüchtet wurden (Zuchttauben, Rassetauben, Brieftauben, Hochzeitstauben,…). Damit unterliegen die Stadttauben der Versorgung nach §2 TierSchG aus ihrer Zuständigkeit für die aufgefundenen Fundtiere nach § 965 Absatz 2 BGB.
Der Mensch hat die Stadttauben mit ihren heutigen Eigenschaften bewußt gezüchtet (Zwang zum häufigen Eierlegen, Ortsgebundenheit, Vertraulichkeit gegenüber Menschen, Nutzung des Taubenkots als Dünger). Wenn der Mensch die Tauben derart als Haustier domestiziert und durch Zucht beeinflusst hat, muss der Mensch sich dann auch um die Stadttauben kümmern und darf sie „nicht einfach wegwerfen“. Ein allgemeines Fütterungsverbot ist neben der rechtlichen Unzulässigkeit damit auch moralisch zynisch und steht einer weltoffenen Stadt wie Frankfurt überhaupt nicht zu Gesicht.
Mit dem Ziel der Verunreinigungsbekämpfung lässt sich ebenso kein Fütterungsverbot rechtfertigen. Gerade die stärkehaltige Ernährung von herumliegenden Essensresten (Teigwaren) lässt den Kot der Tauben saurer werden, wodurch er auf Oberflächen aggressiver einwirkt. Würden sie mit artgerechtem Futter gefüttert, dann wären Verunreinigungen weniger aggressiv. Das beste Mittel gegen Verunreinigung wäre die Nutzung von Taubenhäusern, in denen die Tauben gefüttert werden und ihren Kot hinterlassen, sowie mittelfristig der Bestand an Tauben durch Eiertauschen reduziert werden kann. Ein allgemeines Fütterungsverbot dagegen erzeugt eher einen negativen Effekt für die Sauberkeit der Stadt Frankfurt, zumal man damit auch noch das tierrechtliche Problem der Verelendung der Tauben hätte.
In einer Großstadt wie Frankfurt ist es dennoch nicht wünschenswert, dass das Füttern völlig ungeregelt vorgenommen wird. Daher sollten sich fachkundige Personen um die ca. 10.000 Tauben in Frankfurt kümmern. Das Füttern soll zeitlich beschränkt sein und nur an geeigneten Orten stattfinden. Fütterer sollten verpflichtet sein, das Umfeld wieder sauber zu hinterlassen.
Kategorie
Alexander Mitsch | Altstadt | Anträge | Bahnhofsviertel | Europaviertel | Gallus | Gutleutviertel | Innenstadt | Ortsbeirat
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]