Menü
23.12.21 –
Der Magistrat wird aufgefordert, den gepflasterten Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz, der als „U-Turn“ genutzt und als Parkplatz missbraucht wird, in einem ersten Schritt abpollern zu lassen und mittelfristig entsiegeln und begrünen zu lassen.
Begründung:
Der gepflasterte Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatzes war als Wendemöglichkeit gedacht, da ein Linksabbiegen in die Gutleutstraße nicht möglich ist. Diese Fläche wird jedoch regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt und steht dem fließenden Verkehr oder gar Einsatzkräften nicht in benötigtem Umfang zur Verfügung. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen im Notfall jedoch Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren und benötigen den „U-Turn“ nicht.
Das Abpollern dieser Fläche zu beiden Fahrbahnseiten hin verhindert kurzfristig zuverlässig das verbotene Abstellen von PKW und den Schutz der Fußgehenden.
Mittelfristig sollen der gepflasterte Fahrbahnbereich und ein Teil des überbreiten Gehwegbereiches an der Gutleutstraße jedoch entsiegelt, begrünt und den Fußgehenden zugänglich gemacht werden. Die Fläche leistet somit einen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser und gegen sie sommerliche Überhitzung der Stadt.
Foto: Petra Thomsen
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]