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02.05.22 –
Der Magistrat wird aufgefordert, die Bevölkerung verständlich, erklärend und mehrsprachig auf den Grund des Fütterungsverbotes für Wasservögel an den Gewässern innerhalb des Ortsbezirks (Rechneigrabenweiher, Bethmannweiher, Albert-Mangelsdorf-Weiher und Main) hinzuweisen. Die Hinweise sollen freundlich mit Bildern wie im beiliegendem Beispiel unterstützt werden und gegebenenfalls einen Hinweis auf "erlaubtes" Futter enthalten.
Begründung:
Das dem Tierschutz entsprechende Fütterungsverbot wird flächendeckend missachtet und Übertretungen werden von der Bevölkerung allgemein akzeptiert. Durch das bloße Aufstellen von Verbotsschildern ließ sich bislang kaum eine Verhaltensänderung erreichen. Einsicht in die Problematik des Falschfütterns und das Angebot von Alternativen wären hier hilfreicher.
Das Füttern mit nicht artgerechtem Futter fügt den in und an den Gewässern lebenden Tieren ungewollt Leid zu und schädigt deren Gesundheit. Jährlich entstehen hohe unnötige Kosten für Reinigung der Gewässer inkl. Algenbeseitigung. Aus der Bevölkerung kommen Beschwerden über üble Gerüche durch verschmutzte Gewässer.
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