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24.02.19 –
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten ob und in welcher Richtung am zweckmäßigsten in der Schwalbacher Straße im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und
Frankenallee eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden kann.
Symbolbild von ambernectar 13ist lizensiert unter CC BY ND
Begründung:
Durch die Vielfalt an Nutzungen der Straße mit ihren Geschäften, gastronomischen Einrichtungen und anderen Gewerbetreibenden sowie den Nutzungsansprüchen der Bewohnerinnen und Bewoh-
ner, kommt es im Straßenraum ständig zu gegenseitigen Behinderungen und Störungen. Folge sind unangenehme Streitereien in jedweder Form unter den Beteiligten. Abhilfe kann durch Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung geschaffen werden.
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