Menü
27.08.19 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Höhe der Westhafenbrücke im Karpfenweg das Verkehrszeichen Nr. 250 „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ und dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ aufstellen zu lassen.
Begründung:
Kommunaler Klimaschutz und Maßnahmen gegen das drohende Dieselfahrverbot beinhalten, dass sinnlose CO2 Emissionen durch das Cruisen hunderter Fahrzeuge, die bis zum Wendehammer fahren, dort wenden und zurück fahren ohne ein Anliegen zu haben, schnell beendet werden sollten.
Symbolbild von flickr Nutzer Kompetenzzentrum: Präsentation ist lizensiert unter CC BY 2.0
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]