Menü
31.01.17 –
Der Magistrat wird aufgefordert, auf den RMV einzuwirken, mit dem Ziel, Fahrplandaten Kartendiensten (z. B. Google-Maps) und anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen.
Sollte sich der RMV dazu nicht in der Lage sehen, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, ob (dann leider isoliert) die Daten der Frankfurter U-Bahn, Straßenbahnen und Busse bereit gestellt werden können.
Begründung:
Nahezu alle Großstädte lassen die Verarbeitung und Verbreitung von Fahrplandaten bei Google-Maps und anderen Diensten zu. Dadurch gelingt der direkte Vergleich mit Mobiltelefon oder PC zwischen den Verkehrsmitteln und dem zu Fuß gehen schnell und einfach.
Der RMV verweigert die Freigabe der Daten und schadet damit nicht nur seinen eigenen Kunden sondern dem Standort Rhein-Main insgesamt. Der RMV verweist seine Nutzer auf ein eigenes Internetangebot. Dieses ist jedoch mindestens unpraktisch, in der Realität eher richtig schlecht. Gibt man z. B. in der Suche „Europaallee“ ein, wird als Ergebnis „Bad Hersfeld, Europaallee 1“ ausgegeben. Der RMV sollte sich das Geld für eine solche App oder entsprechendes Internetangebot sparen und stattdessen den Zugriff auf die für Fahrgäste notwendigen Daten denjenigen überlassen, die benutzerInnenfreundliche Angebote erstellen können.
Die Weigerung des RMV, eine Darstellung seines zum großen Teil von SteuerzahlerrInnen finanzierten Angebots, bei Kartendiensten zuzulassen führt zu irreführenden Ergebnissen:
Eine Route vom Hauptbahnhof zum Römer wird nicht etwa auf dem kürzesten Weg mit den Linien 11, U4 oder U5 angezeigt (2 Minuten) sondern als Reise mit der S-Bahn zur Hauptwache und anschließendem Fußweg über Sandgasse und Neue Kräme . Die Gesamtdauer beträgt auf diesem Weg 8 Minuten, also 4 mal so lange wie die direkt vom RMV angebotene Verbindung. Noch radikaler fallen die Differenzen bei ausgewählten längeren Strecken aus.
Da die Deutsche Bahn (Betreiberin der S-Bahn) ihre Daten bereitstellt, wird bei Google die S-Bahn – soweit möglich – als Verbindung angegeben. Dies führt dann zu oben dargestellten fehlerhaften – und für Fahrgäste ärgerlichen - Ergebnissen.
Die Bereitstellung der Daten würde nicht bedeuten, dass einseitig ein bestimmter Anbieter
bevorzugt würde. Vielmehr könnten alle Dienste das Angebot nutzen und sinnvolle Apps entwickeln, die den Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV zu Gute kommen. Evtl. Kosten für die Bereitstellung der Daten können kompensiert werden, indem der RMV auf eigene (ungenügende) Internetangebote verzichtet.
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]