Menü
09.09.21 –
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hafenstraße vor der Kita mit der Hausnummer 9 die Stellplätze mit eingeschränktem Halteverbot mit dem Zusatzschild „Bei Zuwiderhandlung wird abgeschleppt“ zu versehen und verbotswidrig geparkte Fahrzeuge (sogenannte Dauerparker) engmaschiger zu kontrollieren bzw. abschleppen zu lassen.
Begründung:
Vor der Kita in der Hafenstraße befinden sich vier Stellplätze auf dem Seitenstreifen mit dem Verkehrszeichen VZ 286-10 eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatzschild „MO-FR 7-17 Uhr auf dem Seiten-streifen“. Die Parkplätze sind für Eltern gedacht, die ihre Kinder zur Kita bringen und abholen und dort nur kurzzeitig parken. Nach Beobachtung von Anwohnenden werden die Stellplätze jedoch häufig von Handwerkerfahrzeugen mit Sondergenehmigung oder Dauerparkern belegt, weshalb Eltern ihre PKW teilweise auf dem Radweg abstellen. Das wiederum gefährdet alle Verkehrs-teilnehmenden.
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]