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17.09.22 –
Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine städtische Satzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 zur Beschlussfassung vorzulegen, nach der das Kühlen oder Beheizen und das gleichzeitige Offenstehenlassen von Eingangstüren zu Geschäftsräumen
im Bereich des Ortsbeirates 1 untersagt wird.
Begründung:
Während die allermeisten Eigentümer*innen von Immobilien hohe Summen investieren, um ihre Gebäude zu dämmen, abzudichten und für die Klimakrise zu rüsten, glauben offensichtlich einige wenige Händler*innen, ihren Energieverbrauch trotz Energieknappheit und steigender Kosten in die Höhe treiben zu können.
Mit der abstrusen Praxis der offenen Türen bei gleichzeitiger Klimatisierung der Innenräume wird das Vertrauen in alle verantwortungsbewusst handelnden Einzelhändler*innen nachhaltig geschädigt. Dem muss dringend Abhilfe geleistet werden.
In diesem Sommer sind einige Abschnitte der Zeil auch an den heißesten Sommertagen in den Außenbereichen extrem stark herunter gekühlt, z. B. vor dem Kaufhaus Peek & Cloppenburg. Solche mit exorbitant hohen Energieaufwand herunter gekühlte Außenflächen sind für die Menschen vor Ort zunächst angenehm. Doch den hohen Preis dieser Energieverschwendung zahlen diejenigen, die sich im kommenden Winter zwangsläufig beim Energieverbrauch einschränken müssen. Sehr viel länger werden diejenigen den Preis zu zahlen haben, die in den nächsten Jahrzehnten mit dem Klimakrise zu leben haben.
Durch eine entsprechende städtische Satzung kann erreicht werden, dass Klimasünder*innen keine derartigen wirtschaftlichen Vorteile zu Lasten der kommenden Generationen erzielen.
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