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19.04.23 –
Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351-367b in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden.
Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsiegeln und Pflanzbeete herzustellen gemäß ursprünglicher Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bäckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können.
Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Car-Sharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahrzeugendes Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden werden.
Begründung:
Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als „gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten“ (siehe ST 839/22). Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für PKW genutzt. Die Verkehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgänger*innen sehr gefährlich.
Um mit dem PKW auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie queren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passant*innen und Kund*innen. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen.
Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, so dass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren werden kann, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in ST 839/22 bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet.
Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt werden und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkeiten für Fahrräder für die Kund*innen geschaffen werden. Eine Car-Sharing-Station kompensiert die entfallenden PKW-Stellplätze.#
Bild: Bild: Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen
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