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21.04.23 –
Auch die Menschen im Ortsbezirk 1 sind vom geplanten Ausbau der Autobahn A5 durch mehr Lärm, Abgase und zunehmenden Verkehr über die Anschlussstellen Westhafen und Westkreuz / Messe betroffen.
Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
1. Der geplante Ausbau der Autobahn A5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz wird abgelehnt.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ausbau der Autobahn A5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird.
Begründung:
Im Interesse der Anwohnenden entlang der A5 muss auf den Ausbau der Autobahn um weitere Fahrspuren verzichtet werden. Die Annahme, der Verkehr drohe ohne einen Ausbau „zusammenzubrechen“, ist durch belastbare Fakten nicht belegt. Vielmehr führen mehr Fahrspuren auch zu mehr PKW- und LKW-Verkehr.
Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Statt eines monströsen Ausbaus der A5 sollte der Lärmschutz für Anwohner*innen der betroffenen Streckenabschnitte verbessert werden. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der ¼ aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit den Klimaschutzzielen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt.
Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf veralteten Erkenntnissen und Erhebungen und muss an die geänderten Gegebenheiten und Realitäten – wie Klimakrise, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene, veränderte Lebensgewohnheiten und nachhaltigeres Mobilitätsverhalten der Menschen angepasst und entsprechend geändert werden.
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