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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frankfurt - Ortsbezirk 1

Unser Antrag im Ortsbeirat 1: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generation 55Plus auf dem Avayea-/Tevesgelände

Mit Beschluss §10712 vom 26.01.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass „künftig in Frankfurter Neubaugebieten – wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg – 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojektevon Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden“. Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungenfür diese Wohnformen zu schaffen sind. WEITERLESEN...

21.09.15 –

Mit Beschluss §10712 vom 26.01.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass „künftig in Frankfurter Neubaugebieten – wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg – 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte
von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden“. Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen
für diese Wohnformen zu schaffen sind.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 – Kleyerstraße / Ackerrmannstraße – wird derzeit (Stand August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, so dass hier auch eine dem o.g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z.B. Genossenschaft, Stiftung o.ä.) anzustreben ist.

Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass

1. auf dem sog. Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss §10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und ca 15% der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird;

2. dem steigenden Bedarf nach selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen
wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird.

Begründung:

Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren an der Frankfurter Stadtbevölkerung will so lang wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, die sich entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft ziehen und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere
Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist.

Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung / Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u.a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet.
Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig.
Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurtdeutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem „Bielefelder Modell“ hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je:

„‘Wir werden weniger, älter und bunter‘ – demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alters rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen
gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung.

Besonders hoch eingeschätzt werden:

• Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation
• Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote
• Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft
• soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag.“

Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neue Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, alternsgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen
und ist vor allem auf den o.g. Beschluss §10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden.

Die positiven ökonomischen, sozio-ökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohner/innen wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftliche Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und um künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen.

Kategorie

Anträge | Gallus | Ortsbeirat | Ralf Schmidt-Berberich

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