Menü
03.02.23 –
Der Magistrat wird gebeten, für einen barrierefreien Zugang zu den Sitzbänken gegenüber des Literaturhauses zwischen den beiden Brücken sorgen zu lassen.
Begründung:
Der Zugang ist nur über Stufen und somit nicht barrierefrei erreichbar. Durch den Anbau einer Rampe oder Schleifen und Ankeilen der Stufen lässt sich die notwendige Barrierefreiheit kostengünstig herstellen. So können Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit und ihre Begleitpersonen gemeinsam diesen interessanten Standort erreichen und die Sitzbänke nutzen.
Foto: Andreas Laeuen
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]