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Verkehrsregelung bei Ausfall von Lichtzeichensignalanlagen

Am 15. Januar 2016 versagte die Lichtzeichenanlage an der Speyerer Straße/ Mainzer Landstraße ihren Dienst. Hier befindet sich neben der Straßenbahnhaltestelle „Speyerer Straße“ auch auf südlicher Seite der Mainzer Landstraße ein hochfrequentierter Lebensmittelmarkt. Die in östlicher und westlicher Richtung nächstgelegenen, lichtzeichengeregelten Querungsmöglichkeiten sind mit 150 Meter (Heinrichstraße) bzw. 450 Meter (Galluswarte) so weit entfernt, dass sie bei einem Ausfall der Anlage an der Speyerer Straße nicht als alternative Querungsmöglichkeit in der Praxis genutzt werden. WEITERLESEN...

01.02.16 –

Am 15. Januar 2016 versagte die Lichtzeichenanlage an der Speyerer Straße/ Mainzer Landstraße ihren Dienst. Hier befindet sich neben der Straßenbahnhaltestelle „Speyerer Straße“ auch auf südlicher Seite der Mainzer Landstraße ein hochfrequentierter Lebensmittelmarkt. Die in östlicher und westlicher Richtung nächstgelegenen, lichtzeichengeregelten Querungsmöglichkeiten sind mit 150 Meter (Heinrichstraße) bzw. 450 Meter (Galluswarte) so weit entfernt, dass sie bei einem Ausfall der Anlage an der Speyerer Straße nicht als alternative Querungsmöglichkeit in der Praxis genutzt werden.

Querungsversuche über die Mainzer Landstraße ohne funktionierende Ampel sind an der Speyerer Straße wie auf dem gesamten Abschnitt der Mainzer Landstraße hoch gefährlich. Mobilitätseingeschränkte Menschen stehen in dieser Situation oft lange Zeit, bis andere Menschen ihnen Hilfestellung bei der Straßenquerung
geben. Zum Teil gelingt dies erst durch das Anhalten des fließenden Verkehrs.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1a) Handelt es sich bei der Lichtzeichenanlage an der Speyerer Straße um eine sogenannte „geregelte Ampel“, das heißt um eine Ampel, die bei einem Funktionsausfall durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes, der Stadt- oder Landespolizei per Zeichen und Weisungen geregelt wird?

1b) Wenn nein, warum nicht?

2a) Ist es im Allgemeinen abhängig von der Tageszeit, ob die Verkehrsregelung an defekten oder vollständig ausgefallenen Lichtzeichenanlagen durch Beamtinnen und Beamte des Straßenverkehrsamtes, der Stadt- oder Landespolizei übernommen wird?

3. Welche Behörde übernimmt in den unter 1a genannten Situation die Regelung des Verkehrs?

Bildnachweis Symbolbild: "The Green Man's escaped!" von Ian Mullan ist lizensiert unter CC BY-NC-ND 2.0

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Anträge | Gallus | Jessica Purkhardt

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