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15.01.15 –
Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie im Bereich der Alt- und Innenstadt allen Anwohnerinnen und Anwohnern vermehrt gelbe Tonnen zur Getrenntsammlung von Verpackungen angeboten und zugleich die Anzahl der kostenpflichtigen Restmülltonnen reduziert werden können. In gleichem Zuge ist dem Ortsbeirat darüber zu berichten, in welcher Weiße der Bevölkerung die Vorzüge der Abfalltrennung bekannt gemacht werden und wie die Wohnungsbaugesellschaften in das Vorhaben einbezogen werden (können).
Der Magistrat wird außerdem aufgefordert dem Ortsbeirat darüber zu berichten, an welchen Liegenschaften der beiden Stadtteile die Mülltrennung auf Grund von zu häufigen Fehlwürfen aufgegeben wurde (mit Jahresangabe). Weiterhin ist dem Ortsbeirat zu berichten, welche Liegenschaften auf Grund beengter Platzverhältnisse von der Verpflichtung zur Aufstellung der gelben Tonnen befreit wurden.
Begründung:
Die Entsorgung von Verpackungen wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits an der Supermarktkasse über den "grünen Punkt" bezahlt, welcher die Abfuhr in den gelben Tonnen sicherstellen soll. Mieterinnen und Mieter, ohne gelbe Tonne müssen Verpackungen zusammen mit dem Restmüll in die kostenpflichtige schwarze Tonne entsorgen und somit zweimal zahlen.
Die stetig steigenden Nebenkosten werden im Volksmund - zu Recht - als "zweite Miete" bezeichnet und Müllgebühren sind ein nicht unerheblicher Anteil davon. In weiten Bereichen der Alt- und Innenstadt werden aus einer Vielzahl von Gründen keine gelben Tonnen für eine Trennung von Verpackungsmüll aufgestellt. Diese Gründe mögen vor Jahren stichhaltig gewesen sein und es mag Anlässe gegeben haben, in einigen Bereichen vor 10 Jahren auf die Aufstellung von gelben Tonnen verzichtet zu haben. Da sich Struktur und Verhalten der Bevölkerung zunehmend ändern, ist eine erneute Betrachtung angebracht. Nach erneuter Aufklärung - insbesondere durch die Wohnungsgesellschaften - und Wandel in der Bevölkerungsstruktur kann die erneute Aufstellung der Behälter sinnvoll sein.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit ist Abfalltrennung und die damit in Verbindung stehende Recyclingquote ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Auch wenn die gelbe Tonne in der Abfallsatzung keine Erwähnung mehr findet, ist festzuhalten, dass in § 1 der Satzung folgende Ziele und Aufgaben verankert wurden: "Im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen nimmt die Stadt Frankfurt am Main folgende Aufgaben im Stadtgebiet wahr:
die Förderung der Abfallvermeidung,
die Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (stoffliche Verwertung),
die Gewinnung von Energie aus Abfällen (energetische Verwertung),
die Beseitigung von Abfällen."
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