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19.04.16 –
Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen aller Antragsverfahren zu Abrissen von Gebäuden mit geeigneten Maßnahmen darauf hin zu wirken, die Grundsteine zu sichern und diese dem Institut für Stadtgeschichte oder einer anderen geeigneten Institution zu überlassen.
Begründung:
Grundsteine enthalten neben den alltäglichen Dingen (Tageszeitung, Geldmünzen/scheine) auch Gegenstände und Schriftstücke die eng mit der Historie des Gebäudes oder Liegenschaft verbunden sind. Dies betrifft auch neuere Gebäude. Es ist sicher von großem Interesse zu erfahren, welche Schriftstücke der bes-
tens bekannte Baulöwe Jürgen Schneider dem Grundstein derZeilgalerie beigefügt hat.
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