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22.11.19 –
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, im Bereich des AOK-Gebäudes in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen
Symbolbild ADFC Sachsen ist lizensiert unter CC BY S 2.0
Begründung:
Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer große Anzahl von Kunden besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insb. Personen im Rollstuhl behindern kann. Im Bereich rechts der Treppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Radbügeln vorhanden.
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