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22.11.19 –
Die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistratsbericht M 148, Bebauungsplan Nr. 912 - Adam-Riese-Straße mit folgenden ergänzten (fett dargestellten) Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung beschließen:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Entwicklung und Neuordnung eines innerstädtischen Baugebietes mit gemischter Nutzung ermöglicht werden. Es soll Planungsrecht für die Neuerrichtung eines 140 Meter hohen Wohnhochhauses sowie ergänzend eines Gebäudes mit 7 Vollgeschossen für überwiegend Wohnnutzung im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Erschließungssituation im Umfeld geregelt und verbessert und die Umgebungsbebauung im Sinne der Bestandssicherung festgesetzt werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr sollen in der Adam-Riese-Straße Voraussetzungen für eine Radumfahrung der Mainzer Landstraße von der Galluswarte bis Hafenstraße geschaffen werden. Eine bequeme und barrierefreie fußläufige Erschließung des Hauptbahnhofes wird sicher gestellt.
Symboldbild von flickr-Nutzer Visual Procrastinations ist lizensiert unter CC-BY-NC 2.0
II. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 - Mainzer Landstraße von Hafenstraße bis Hufnagelstraße wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 912 - Adam-Riese-Straße gelegenen Flächen reduziert.
III. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Planung circa 550 neue Wohneinheiten entstehen. Etwa 165 Wohneinheiten davon ( 5 0 %) sollen als geförderter Wohnungsbau, jeweils zur Hälfte nach dem ersten und zweiten Förderweg, hergestellt werden. Wegen der direkten und guten Erschließung (Hauptbahnhof, Güterplatz) wird zumindest für die Hälfte der Wohnungen das sog. „autofreie Wohnen“ vorgesehen. Entsprechende Ausnahmen von der Stellplatzsatzung und hierfür notwendige sonstige Befreiungen sind vom Magistrat vorzunehmen.
IV. Sämtliche Neubauten sind in der sog. Nullenergie-Bauweise zu errichten. In geeigneter Weise sind ökologische und klimaschonende Bauweisen festzusetzen. Die Neubauten oder Nutzungsänderungen sind barrierefrei errichten zu lassen.
Begründung:
Die Rad-Umfahrung dient der Stärkung und Sicherheit des Radverkehrs. Im Planungsgebiet kann dem Radverkehr eine saubere und sichere Route angeboten werden. Der Ortsbeirat hat eine entsprechende Anregung mit dieser Streckenführung bereits zuvor auf den Weg gebracht. Nicht zum ersten mal wurden dem Ortsbeirat Planungen mit Versprechungen zur bessere Erschließung vorgestellt. Nicht immer wurde das Versprochene eingehalten.
Im mündlichen Vortrag am 29.10. in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats wurde eine Fußwegbrücke über die Hafenstraße erläutert. Diese Brücke trägt maßgeblich zur bestmöglichen Erschließung des Areals bei und nützt außerdem den Bewohnerinnen und Bewohnern der Bestandswohnungen im Areal Post- und Niddastraße in außerordentlicher Weise.
Daher ist die Brücke als eines der allgemeinen Ziele und Zwecke aufzuführen. Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner in Großstädten führen ein (weitgehend) freies Leben ohne Automobil. Dies schlägt sich auch im Wunsch nach Wohnformen um, in denen keine entsprechend teure Infrastruktur für das Abstellen eines Automobils vorgehalten werden muss, da z. B. Car-Sharingmodelle genutzt werden. Diesem Umstand muss – gerade in Zeiten des Klimawandels und des wachsenden Bewusstseins hierfür – in einem zeitgemäßem Bebauungsplan Rechnung getragen werden.
Das größte CO2-Einsparpotential besteht – neben der Landwirtschaft – im Bau und Betrieb von Wohnanlagen. Dieses Potential muss auch in Frankfurt in Gänze ausgenutzt werden um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Zur Sicherstellung sind entsprechende Vorgaben in den Bebauungsplan aufzunehmen.
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