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19.09.16 –
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die auf den Straßen und Plätzen des Allerheiligenviertels betriebene Außengastronomie verstärkt überwacht wird, um künftige Behinderungen
durch das Zustellen von Gehwegen zu vermeiden.
Im gleichen Zuge wird der Magistrat aufgefordert, den vielen Lärmbeschwerden über diese Form der Gastronomie nachgehen zu lassen und sicher zu stellen, dass die telefonisch bei der Stadtpolizei
eingehenden Beschwerden auch erfasst werden.
Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern eine Liste der gestatteten Sondernutzungen (für Gastronomie) mit Lagen und Uhrzeiten zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Seit Jahren beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner desViertels über den Lärm einiger gastronomischer Betriebe. Im gleichen Atemzug wird immer wieder berichtet, dass die Beschwerden von der Stadtpolizei abgewiesen werden. Fragen nach einer Tagebuchnummer, Namen des Mitarbeiters oder des Vorgesetzten werden nicht beantwortet. Gehandelt wird immer erst dann, wenn öffentlich über Presse und Ortsbeirat Protest aufkommt.
Der Frust im Viertel ist mittlerweile so groß, dass viele der betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht mehr anrufen. Der Magistrat geht von einer „guten Lage“ im Allerheiligenviertel aus, da lt. Statistik keine Beschwerden vorliegen. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus.
Den Bürgerinnen und Bürgern muss eine Liste der genehmigten Sondernutzungen zur Verfügung gestellt werden, da sie oft überhaupt nicht wissen, was gestattet wurde und was nicht. Die Hinweise aus der Nachbarschaft können auch die Stadtpolizei in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Der evtl. Hinweis auf Datenschutz ist nicht stichhaltig. Es handelt sich bei der Sondernutzung um eine öffentliche Straße und die jeweiligen Betreiber der Gaststätten müssen – neben dem Namen der Gaststätte – auch ihren Namen am Eingang des Betriebes bekannt geben.
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