Menü
21.03.23 –
Der Magistrat wird aufgefordert, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung“ bzw. der „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“ entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte „Schotterparadies“ satzungskonform ist.
Begründung:
Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue „Gestaltungs-satzung Freiraum und Klima“ verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümer*innen sollten ihren „Schotter“ lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren.
Foto: Alexander Mitsch
Kategorie
Die ersten Ergebnisse von CDU, CSU und SPD in Form von Arbeitspapieren sind eine Aneinanderreihung von einzelnen Wahlversprechen, aber es fehlt [...]
Am heutigen 25. März kommen die frisch gewählten Bundestagsabgeordneten erstmals zur konstituierenden Sitzung im Deutschen Bundestag zusammen. [...]
Die Grundgesetzänderungen zur Aufnahme der Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur wurden heute bei der letzten Sitzung des alten [...]