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22.03.18 –
„Lasst uns ein kräftiges Zeichen für das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und das Recht auf Beratung setzen. Wir rufen auf zu Demonstration und Kundgebung am Samstag, dem 24.3.2018 ab 12 Uhr in der Palmengartenstraße. Lasst uns Solidarität mit den ratsuchenden Frauen und der pro familia zeigen“, so die Initiatorinnen des Bündnisses. „Rechtpopulistische und frauenverachtende Gruppierungen haben in Frankfurt nichts zu suchen. Frankfurt ist stark für Frauenrechte!“
In beeindruckender Weise ist es dem Bündnis in den vergangenen Wochen gelungen, den „Mahnwachen“ sogenannter Lebensschützer*innen vor pro familia täglich mit vielfältigen Aktionen unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen, wie z.B. Sportler*innen, Jurist*innen, Ärzt*innen, Kulturschaffenden, Gewerkschafter*innen deutlich etwas entgegenzusetzen. Der Aufruf "Frankfurt für Frauenrechte" hat breite gesellschaftliche Unterstützung erfahren. Bis heute haben über 40 Organisationen und über 450 Einzelpersonen unterzeichnet.
„Der Anspruch auf ergebnisoffene, vertrauliche Beratung und der Schutz der Identität sind gesetzlich geregelt und garantiert und muss auch eingelöst werden. Mahnwachen vor Beratungsstellen vertragen sich keinesfalls mit dem Schutzauftrag nach dem Schwanger‐schaftskonfliktgesetz“, so Prof. Dr. Frank Louwen, Vorsitzender der pro familia Hessen.
Zum Abschluss der Aktionstage wird es am Samstag ab 12 Uhr eine Demo von pro familia bis zum Paulsplatz geben. Auf der Abschlusskundgebung wird es neben Frauen‐Power‐Musik auch Redebeiträge u.a. von Prof. Dr. Frank Louwen, dem Vorstandvorsitzenden von pro familia Hessen, Frauendezernentin Rosemarie Heilig, Vertreter*innen von Woman’s March und der Aids Hilfe sowie Kai Klose, Vorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen in Hessen geben.
„Mit der Kundgebung wird nur ein vorläufiger Abschluss gesetzt“, so Beatrix Baumann und Ulla auf der Heide vom Bündnis Frankfurt für Frauenrechte. „Wir machen weiter, und wir fordern von den für Ordnungspolitik Verantwortlichen ein Überdenken ihrer bisherigen Position. Mahnwachen vor Beratungsstellen sind grundsätzlich zu hinterfragen. Für deren Klient*innen und Arbeit ist der Schutz der Persönlichkeitssphäre elementar. Die Mahn‐wachen müssen an einen anderen Ort verwiesen werden.
Und das ist nicht das einzige Thema für das Bündnis: das Festhalten am § 219 a StGB,
frauenverachtende Meinungsmache durch Rechtspopulisten (und den
Bundesgesundheitsminister), der Versuch mühsam erworbene Errungenschaften von
Frauenrechten wieder in Frage zu stellen ‐ all dem will sich das Bündnis dauerhaft
entgegenstellen ‐ juristisch, politisch und auf der Straße.
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